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Mittelschule - MS

MS
Mittelschule
  • Private Mittelschule St. Marien
  • Autonome Stundentafel MS
  • Leistungsbeurteilung
  • Kinder-Eltern-Lehrer Gespräch (KEL)

Seit dem Schuljahr 2013/14 wird unsere Schule als Neue Mittelschule geführt, seit dem Schuljahr 2020/21 als Mittelschule.

Die Mittelschule (MS) verbindet als Regelschule in ihrem Lehrplan die Vorzüge des Lehrplans der AHS-Unterstufe mit einer neuen Lern- und Lehrkultur. Die Orientierung an den Potenzialen und Talenten der Kinder steht im Vordergrund. Bildungsberatung und Berufsorientierung schaffen eine optimale Basis für die spätere Entscheidung über zukünftige Bildungs- und Berufswege.

Die Mittelschule ist eine Leistungsschule. Leistung und Förderung sind die zwei wesentlichen Säulen.

  • Förderung heißt: Ihr Kind erhält genügend Zeit und Unterstützung, um Lerninhalte im eigenen Lerntempo erfassen zu können.
  • Leistung heißt: Ihr Kind wird in seinen Begabungen und Talenten bestmöglich und individuell gefördert.
  • INDIVIDUALISIERUNG

    ... das Eingehen auf die Einzigartigkeit der SchülerInnen:

    Die Mittelschule bietet spezifischen Unterricht für eine Vielfalt von Begabungen und Interessen. Übungen und Aufgaben orientieren sich am individuellen Leistungsniveau der SchülerInnen – niemand wird unterfordert, niemand wird überfordert. Spitzenleistungen werden so ermöglicht und Frustration vermieden.

  • DIFFERENZIERUNG

    ... unterschiedliche Förderung für unterschiedliche Fähigkeiten:
    Durch eine Vielfalt an abwechslungsreichen Lernangeboten fördern die Mittelschulen die unterschiedlichen Begabungen und Interessen der SchülerInnen.

    - Unterricht erfolgt auch in flexiblen Kleingruppen. Jede und jeder in der Gruppe hat andere Stärken, SchülerInnen lernen einander zu unterstützen. So profitieren alle – die, die erklären, und die, denen erklärt wird.
    - Inhalte werden themenzentriert von den SchülerInnen selbst erarbeitet. Die Kinder werden so zu ForscherInnen und stellen Fragen.
    - Themen werden fächerübergreifend, projektorientiert und in offenen Lernformen erarbeitet. Themen können gleichzeitig in mehreren Gegenständen gleichzeitig behandelt werden.

  • GANZTÄGIGE BETREUUNG

    ... Fortsetzung der schulischen Förderung am Nachmittag: Die Mittelschule bietet eine ideale Möglichkeit, qualitätvolle ganztägige Betreuungsformen zu verwirklichen.

  • SPORT – BEWEGUNG ALS AUSGLEICH ZUM LERNALLTAG

    Sport und Bewegung machen nicht nur Spaß, sondern sind für Kinder und Jugendliche auch von zentraler Bedeutung für ihre körperliche, geistige und soziale Entwicklung. Ein umfassendes Bewegungsangebot auch an den Nachmittagen ist Teil des pädagogischen Konzepts der Mittelschule.

  • KREATIVITÄT – MEHR KUNST- UND KULTURPROJEKTE

    Kunst- und Kulturprojekte sind wichtiger Bestandteil der Unterrichtsarbeit. Sie eröffnen jungen Menschen an den Schulen einen neuen Zugang zu Bildungsinhalten. Theater, Tanz, Musik, Malen sind kreative Ausdrucksformen für wesentliche Themen, die das Leben junger Menschen bestimmen.

  • INTEGRATION – SCHULE ALS WEGBEREITER IN DIE GESELLSCHAFT

    Die Mittelschule fördert die Integration und dient dem Ausgleich sozialer Ungleichheiten.

  • Gender – Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht

    Schulen sind grundsätzlich zu Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet. Mädchen und Buben sollen ohne Vorurteile die gleichen Chancen im Unterricht haben. Bewusstsein und Sensibilität für diese Themen werden schon in der Schule geschaffen.

  • E-Learning – vernetztes Lernen mithilfe des Internets

    Der Einsatz von E-Learning-Maßnahmen wird verstärkt. Lernplattformen stellen wichtige Informations- und Kommunikationstools im modernen Unterricht der Neuen Mittelschule dar.

  • Externe ExpertInnen – die Schule öffnet sich

    Die Schultore der Neuen Mittelschule sind weit offen. Nicht nur für die SchülerInnen und LehrerInnen, auch für Gäste aus unterschiedlichen Berufsbereichen, die den Kindern aus ihrer Praxis erzählen.

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Download - Stundentafel

Hier finden Sie die autonome Stundentafel unserer Mittelschule zum Herunterladen (PDF).

Stand: September 2022

Im Zuge des Pädagogik-Pakets 2018 wurden für die Neue Mittelschule (NMS) einige Änderungen beschlossen. Dazu gehören unter anderem die Einführung der Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ab der 6. Schulstufe, die Ermöglichung dauerhafter Gruppenbildung und die Weiterentwicklung der Leistungsbeurteilung in diesen Fächern.

Mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 gelten die Änderungen für alle (Neuen) Mittelschulen. Zu diesem Zeitpunkt wird die Neue Mittelschule auch in Mittelschule (MS) umbenannt.

Einführung der Leistungsniveaus

„Standard“ und „Standard AHS“

Zur Förderung der Schülerinnen und Schüler sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der 6. bis 8. Schulstufe zwei Leistungsniveaus mit den Bezeichnungen „Standard“ und „Standard AHS“ vorzusehen.

  • Beide Leistungsniveaus bauen auf einer 5-stufigen Notenskala auf.
  • Die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ haben jenen der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule (AHS) zu entsprechen.
  • Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus erfolgt in der 6. Schulstufe innerhalb von höchstens 14 Tagen nach Schulbeginn. (Im Schuljahr 2020/2021 auch für die 7. und 8. Schulstufe) In leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen ist nach einem Beobachtungszeitraum für die Schülerin oder den Schüler festzulegen, nach welchem Leistungsniveau sie bzw. er zu unterrichten ist. Die Zuordnung zu einem Leistungsniveau ist der Schülerin oder dem Schüler innerhalb von drei Tagen bekanntzugeben. Ab Bekanntgabe der Zuordnung, ist die Schülerin oder der Schüler berechtigt, sich bei der Schulleiterin oder beim Schulleiter innerhalb von fünf Tagen für die Ablegung der Aufnahmsprüfung in das höhere Leistungsniveau anzumelden. Diese Aufnahmsprüfung ist vor einer Prüfungskommission abzulegen.
  • Der Wechsel zwischen den Leistungsniveaus ist jederzeit möglich.
  • Die bisher vorgesehenen Differenzierungsmaßnahmen wie Begabungs- einschließlich Begabtenförderung, Förderung in temporär gebildeten Schüler/innengruppen oder Teamteaching bleiben weiterhin bestehen.

5-teilige Notenskala: In beiden Leistungsniveaus sind Noten von 1 bis 5 vorgesehen, womit nun eine Beurteilung mit „Gut“ oder „Sehr gut“ im Niveau „Standard“ ermöglicht wird.

Beurteilung in 2 Leistungsniveaus (Standard bzw. Standard-AHS) ab der 6. Schulstufe in M/E/D
An Schularten mit leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen ist den Erziehungsberechtigten die Zuordnung in ein anderes Leistungsniveau während des Unterrichtsjahres innerhalb von einer Woche mitzuteilen.

Ein „Genügend“ im Niveau „Standard AHS“ entspricht einem „Gut“ im Niveau „Standard“; ein „Sehr gut“ im Niveau „Standard“ entspricht mindestens einem „Befriedigend“ im Niveau „Standard AHS“. Die Schüler/innen werden nach jenem Leistungsniveau bewertet, dem sie zugeordnet wurden.

Im Leistungsniveau „Standard“ können SchülerInnen auch mit „Gut“ und „Sehr gut“ benotet werden.
Alle SchülerInnen sind nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsnivaus „Standard AHS“ hinzuführen.
Eine Änderung der Zuordnung zu einem anderen Leistungsniveau ist jederzeit möglich.



Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe

Schülerinnen und Schüler, die in leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen mit einem „Nicht genügend“ gemäß dem höheren Leistungsniveau unterrichtet und beurteilt wurden, sind berechtigt, in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen, in der sie jedoch in dem betreffenden Pflichtgegenstand gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau unterrichtet werden.



Förderunterricht

Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder die den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichtende Lehrerin oder den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichtenden Lehrer festgestellt wird.



Wechsel des Leistungsniveaus

  • Eine Schülerin oder ein Schüler ist unverzüglich gemäß dem höheren Leistungsniveau zu unterrichten, wenn auf Grund der bisherigen Leistungen zu erwarten ist, dass sie oder er den erhöhten Anforderungen gemäß dem höheren Leistungsniveau voraussichtlich entsprechen wird.
  • Wäre eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichtsjahres nach Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen mit „Nicht genügend“ zu beurteilen, ist sie oder er unverzüglich gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau des betreffenden Pflichtgegenstandes zu unterrichten. Ferner ist die Schülerin oder der Schüler gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau zu unterrichten, wenn die Leistungsbeurteilung für die Schulstufe in dem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand mit „Nicht genügend“ erfolgt.
  • Über die Änderung der Zuordnung während des Unterrichtsjahres entscheidet die unterrichtende Lehrerin oder der unterrichtende Lehrer.
  • Die Änderung der Zuordnung ist den Erziehungsberechtigten die Zuordnung zu einem anderen Leistungsniveau während des Unterrichtsjahres innerhalb von einer Woche mitzuteilen.

Übertritt Mittelschule-AHS

Berechtigung zum Übertritt zu Beginn des folgenden Schuljahres in die nächsthöhere Schulstufe einer AHS:

  • Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der, die 1. Klasse erfolgreich abgeschlossen hat und in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wird oder
  • die 2. oder 3. Klasse erfolgreich abgeschlossen hat und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wird, ist berechtigt, zu Beginn des folgenden Schuljahres in die nächsthöhere Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule überzutreten.
  • Aufnahmsprüfung: Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Haben Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber einen Pflichtgegenstand, der in der angestrebten Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule weiterführend unterrichtet wird, bisher nicht besucht, ist in diesem Pflichtgegenstand eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Übertritt nach der 8. bzw.9. Schulstufe

Übertritt Mittelschule-AHS - Übertritt in die 5. Klasse AHS

Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der

  • die 4. Klasse der Mittelschule erfolgreich abgeschlossen hat und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wird oder
  • die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau nicht schlechter als mit „Gut“ und in den übrigen Pflichtgegenständen nicht schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt wird, ist berechtigt, in die 5. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule überzutreten.
  • Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Aufnahme BMS

Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule:

  • Zusätzlich zum erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe setzt die Aufnahme in eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung im Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als mit „Befriedigend“ voraus.
  • Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
  • Eine Aufnahmsprüfung entfällt nach erfolgreichem Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule oder der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe.

Aufnahme BHS

Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist

  • der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“ oder
  • der erfolgreiche Abschluss der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe oder
  • Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Information der Erziehungsberechtigten

  • Wenn die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers allgemein oder in einzelnen Unterrichtsgegenständen in besonderer Weise nachlassen, hat die Lehrperson des betreffenden Unterrichtsgegenstandes mit den Erziehungsberechtigten Verbindung aufzunehmen.
  • Wenn die Leistungen der Schülerin oder des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende eines Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wäre, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und der Schülerin oder dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten von der Lehrperson Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung (z.B. Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu vereinbaren.
  • An Schularten mit leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen ist den Erziehungsberechtigten die Zuordnung in ein anderes Leistungsniveau während des Unterrichtsjahres innerhalb von einer Woche mitzuteilen.
  • In der 8. Schulstufe, in der Mittelschule auch bereits in der 7. Schulstufe, sind die Erziehungsberechtigten gegen Ende des 1. Semesters oder am Beginn des 2. Semesters des Unterrichtsjahres über den nach den Interessen und Leistungen der Schülerin oder des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg mündlich zu informieren, wobei nach Möglichkeit die Schülerin oder der Schüler miteinzubeziehen ist.

Besondere Erfolge

Ausgezeichneter Erfolg: Beurteilung mindestens der Hälfte der Pflichtgegenstände mit „Sehr gut“ und in den übrigen Pflichtgegenständen mit „Gut“, Beurteilungen mit „Befriedigend“ hindern diese Feststellung nicht, wenn dafür gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut“ über die Hälfte der Pflichtgegenstände hinaus vorliegen; an Schulen mit leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen setzt die Feststellung des ausgezeichneten Erfolges eine entsprechende Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau in sämtlichen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen voraus

Guter Erfolg: Beurteilung in keinem Pflichtgegenstand schlechter als „Befriedigend“ und mindestens gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut“ wie mit „Befriedigend“ an Schulen mit leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen setzt die Feststellung des guten Erfolges eine entsprechende Beurteilung gemäß höherem Leistungsniveau in sämtlichen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen voraus

Wiederholungspeüfung

Die Ablegung einer Wiederholungsprüfung in einem oder in zwei Pflichtgegenständen ist zulässig, wenn

  • der Schüler in nicht leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen mit „Nicht genügend“ beurteilt worden ist oder
  • der Schüler gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau mit „Nicht genügend“ beurteilt worden ist oder
  • der Schüler in der letzten Stufe einer Schulart gemäß einem höheren Leistungsniveau mit „Nicht genügend“ beurteilt worden ist.

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Einmal pro Schuljahr finden im 2. Semester an unserer MS sogenannte KEL-Gespräche (Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche) statt, der 2. Elternsprechtag wird dadurch ersetzt.

Was ist ein KEL-Gespräch?
In diesem 15-Minuten dauernden Gespräch reflektieren die SchülerInnen gemeinsam mit ihren Eltern und LehrerInnen ihre Leistungen. Die LehrerInnen der Schülerin/des Schülers haben im Vorfeld Rückmeldungen über die Leistungen und das Verhalten eingebracht.

Es werden beim Gespräch die Stärken hervorgehoben, aber auch die Schwächen besprochen, um gemeinsam Möglichkeiten der Förderung zu finden. Beim KEL-Gespräch spricht die Schülerin/der Schüler über sich selbst, ganz im Gegensatz zum Elternsprechtag.

Die SchülerInnen stehen bei den KEL-Gesprächen im Mittelpunkt, erfahren ein positives Selbstbild, eine wertschätzende und stärkenorientierte Kommunikation zwischen allen beteiligten Partnern wird dadurch ermöglicht und tragen zu einer gelungenen Schulpartnerschaft bei. Lernfortschritte und Kompetenzen werden in einer angenehmen Atmosphäre besprochen und Ziele vereinbart.

Als Anhaltspunkt gibt es eine eigens dafür entworfene Mappe, die als "Schatzkiste" dient, in der besondere Arbeiten aufbewahrt werden. In der Geschäftswelt wird dies auch Portfolio genannt und unsere Schüler und Schülerinnen sollen lernen, gute Arbeite zu präsentieren und dabei auch auf etwaige Defizite zu stoßen, die sie im weiteren Verlauf verbessern können.


Wann finden die KEL-Gespräche statt?
Ab April beginnend finden die Kind-Eltern-Lehrergespräche statt. Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig und nachweislich durch den Klassenvorstand über die Terminvorschläge Ihrer Klasse informiert.



Wer nimmt an den KEL-Gesprächen teil?
Unsere SchülerInnen laden ihre Eltern zum KEL-Gespräch ein. Es können auch Geschwister mitkommen.

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Wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern

  • ein herzliches und familiäres Schulklima
  • einen wertschätzenden Umgang im Miteinander
  • Wertevermittlung im sozialen, spirituellen und kognitiven Bereich
  • eine schülerzentrierte Unterrichts- und Jahresplanung
  • eine fundierte Grundausbildung (80% unserer Schulabgänger besuchen eine weiterführende Schule!)
  • einen konsequenten Erziehungsstil, bei dem gegenseitiger Respekt und gutes Benehmen im Vordergrund stehen
  • eine Fülle an unverbindlichen Übungen und Freizeitangeboten
  • zusätzliche Lernangebote am Nachmittag sowie Begabtenförderung
  • kleinere Projekte innerhalb einer Klasse, aber auch schulstufenübergreifende Projekte, um vernetztes Denken zu fördern
  • ein helles, sauberes, bestens und modern ausgestattetes Schulhaus
  • Mittagessen, Nachmittagsbetreuung bzw. den Anschluss an den schulinternen Hort
  • eine Schülerberatung, die auch Eltern zur Verfügung steht
  • Feste und Feiern im Jahreskreis mit religiöser Gestaltung
  • eine Bibliothek zur freien Entlehnung – auch hilfreicher Lernmaterialien
  • ein engagiertes LehrerInnenteam

Befragung - Ergebnisbericht

Wie bewerten unserer Schülerinnen und Schüler und auch ihre Eltern die Schulqualität an unserer Mittelschule und Polytechnischen Schule? Um dies zu erfahren, starteten wir im Jänner 2023 eine große Umfrage. Mittels anonymer Fragebögen konnten die TeilnehmerInnen verschiedene Teilbereiche der Schulqualität beurteilen.

Wir als Schule sind über die Ergebnisse erfreut. Sie zeigen uns aber auch, in welchen Teilbereichen noch etwas Luft nach oben ist.

Gerne stellen wir alle Ergebnisse dieses wichtigen Feedbackinstruments transparent zur Verfügung. Die Schulleitung und das LehrerInnen-Team dankt für die Teilnahme!

Zur Auswertung der Befragung ...

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